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CDU und BG stellen Dringlichkeitsantrag zum Zustand der Stadthalle Neutrale Begutachtung durch Sachverständigen soll Licht ins Dunkel bringen
Wie steht es wirklich um die Zukunft der Gelnhäuser Stadthalle? Gab es in der Vergangenheit tatsächlich massive Versäumnisse der damals politisch Verantwortlichen? Und wie können diese Missstände schnell und nachhaltig behoben werden? All diese Fragen beschäftigen derzeit die Gelnhäuser Stadtpolitik. CDU und BG wollen es jetzt genauer wissen: Nachdem die Christdemokraten bereits Anfang Oktober einen Fragenkatalog an das Rathaus gerichtet hatten, der bislang unbeantwortet blieb, legen die beiden Fraktionen jetzt in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit einem Dringlichkeitsantrag nach. Das kündigen die Fraktionsvorsitzenden Christian Litzinger (CDU) und Bodo Delhey (BG) in einer gemeinsamen Pressemitteilung an. Mit Hilfe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen soll demnach der derzeitige bauliche und technische Zustand der Stadthalle begutachtet und der festgestellte Sanierungsbedarf dokumentiert werden. Das Ergebnis soll dann unverzüglich den Stadtverordneten vorgelegt werden.
Die stellvertretende CDU Fraktionsvorsitzende Petra Schott-Pfeifer, die bereits kürzlich in einer Wortmeldung den Bürgermeister wegen Umgangs mit der Presse und den Stadtverordneten fragwürdiges Demokratieverständnis vorgeworfen hatte, sieht sich in ihrer grundsätzlichen Kritik bestätigt. Mein Appell an den Rathauschef, die berechtigten Informationsansprüche der Presse und der Stadtverordneten zu erfüllen, blieb leider ohne Wirkung. Vielmehr entstehe der Eindruck, dass der Rathauschef eine totale Verweigerungshaltung gegenüber jeglichen Auskunftsbegehren einnehme. Völlig verfehlt sei insofern auch der wiederholte Hinweis Glöckners, dass er sich vorrangig mit Aufgaben zu beschäftigen habe, die die Zukunft betreffen. Wenn er den vielfältigen Anforderungen an die Position eines Bürgermeisters nicht gewachsen ist, ist er fehl am Platz, stellt Schott-Pfeifer fest. Im Übrigen gehe es nicht nur darum, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Vielmehr wird diese Vergangenheit zu einer Belastung für den zukünftigen Haushalt, wenn Schäden beseitigt werden müssen.Es sei deshalb zwingend erforderlich, die Verantwortlichkeit zu klären, damit die Stadt eventuelle Regressforderungen geltend machen könne. Beispielhaft könne auf anhängigen Rechtsstreit betreffend den Coleman Park verwiesen werden. In diesem Verfahren wird eine Forderung in Millionenhöhe wegen eines Vertragsverstoßes der Stadt geltend gemacht. Der Sachstand sei den Stadtverordneten – wie vielen anderen Angelegenheiten - nicht bekannt. Dem Vernehmen nach habe das OLG die Stadt insoweit bereits verurteilt.
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