CDU Stadtverband Barbarossastadt Gelnhausen
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28.10.2019, 17:59 Uhr
CDU und BG stellen Dringlichkeitsantrag zum Zustand der Stadthalle
Neutrale Begutachtung durch Sachverständigen soll Licht ins Dunkel bringen

 

Wie steht es wirklich um die Zukunft der Gelnhäuser Stadthalle? Gab es in der Vergangenheit tatsächlich massive Versäumnisse der damals politisch Verantwortlichen? Und wie können diese Missstände schnell und nachhaltig behoben werden? All diese Fragen beschäftigen derzeit die Gelnhäuser Stadtpolitik. CDU und BG wollen es jetzt genauer wissen: Nachdem die Christdemokraten bereits Anfang Oktober einen Fragenkatalog an das Rathaus gerichtet hatten, der bislang unbeantwortet blieb, legen die beiden Fraktionen jetzt in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit einem Dringlichkeitsantrag nach. Das kündigen die Fraktionsvorsitzenden Christian Litzinger (CDU) und Bodo Delhey (BG) in einer gemeinsamen Pressemitteilung an. 

Mit Hilfe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen soll demnach der derzeitige bauliche und technische Zustand der Stadthalle begutachtet und der festgestellte Sanierungsbedarf dokumentiert werden. Das Ergebnis soll dann unverzüglich den Stadtverordneten vorgelegt werden.


„Die sehr unterschiedlicher Aussagen einiger Akteure sowie die zögerlichen oder teilweise ganz verweigerten offiziellen Information seitens des Magistrats bzw. des Bürgermeisters zwingen uns zu diesem Schritt“, schreiben Litzinger und Delhey. Derzeit herrsche in der Öffentlichkeit völlige Unklarheit darüber, wie hoch der notwendige Sanierungsbedarf tatsächlich sei. Auch zu Ursache, Umfang und Sicherheitsrelevanz eventuell bestehender Mängel an der Stadthalle gebe es keine ausreichenden Informationen. „Unabhängig von der Frage, wer für die Mängel, die teilweise offenbar bereits schon vor längerer Zeit entstanden sind, politisch verantwortlich ist, kann nach unserer Auffassung nur eine neutrale, sachkundige Begutachtung des gesamten Gebäudes und aller technischen Einrichtungen hier Licht ins Dunkel bringen. Nur auf der Basis von Fakten wird es den Stadtverordneten möglich sein, sachgerechte haushalterische Entscheidungen im Zusammenhang mit der derzeit in ihrem Umfang nicht absehbaren Sanierung zu treffen“, so Litzinger und Delhey weiter. Der Dringlichkeitsbedarf ergebe sich aus der Tatsache, dass die Sanierung bereits angelaufen und der Ursprungszustand demnach bald nicht mehr nachzuvollziehen sei. Auch die Berichterstattung der GNZ vom 26. Oktober („Was hat Glöckner zu verbergen?“) werfe eine Reihe von Fragen auf, die seitens der Rathausspitze zeitnah beantwortet werden müssten.

Die stellvertretende CDU Fraktionsvorsitzende Petra Schott-Pfeifer, die bereits kürzlich in einer Wortmeldung den Bürgermeister wegen Umgangs mit der Presse und den Stadtverordneten  fragwürdiges Demokratieverständnis vorgeworfen hatte, sieht sich in ihrer grundsätzlichen Kritik bestätigt. Mein Appell an den Rathauschef, die berechtigten Informationsansprüche der Presse und der Stadtverordneten zu erfüllen, blieb leider ohne Wirkung. Vielmehr entstehe der Eindruck, dass der Rathauschef eine totale Verweigerungshaltung gegenüber jeglichen Auskunftsbegehren einnehme. Völlig verfehlt sei insofern auch der wiederholte Hinweis Glöckners, dass er sich vorrangig mit Aufgaben zu beschäftigen habe, die die Zukunft betreffen. Wenn er den vielfältigen Anforderungen an die Position  eines Bürgermeisters nicht gewachsen ist, ist er fehl am Platz, stellt Schott-Pfeifer fest. Im Übrigen gehe es nicht nur darum, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Vielmehr wird diese Vergangenheit zu einer Belastung für den zukünftigen Haushalt, wenn Schäden beseitigt werden müssen.Es sei deshalb zwingend erforderlich, die Verantwortlichkeit zu klären, damit die Stadt eventuelle Regressforderungen geltend machen könne. Beispielhaft könne auf anhängigen Rechtsstreit betreffend den Coleman Park verwiesen werden. In diesem Verfahren wird eine Forderung in Millionenhöhe wegen eines Vertragsverstoßes der Stadt geltend gemacht. Der Sachstand sei den Stadtverordneten – wie vielen anderen Angelegenheiten - nicht bekannt. Dem Vernehmen nach habe das OLG die Stadt insoweit bereits verurteilt.